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Info des
Caravanreferenten Werner
Schibath Infos für 2010 und 2011 [ Info-Stand 19.09.2011 ]
Themen 2010
10 - 1 Rechtsvorschriften und Interpretationen rund um den Reifen 10 - 2 Änderungen für Autofahrer ab 2010 – Urlaubsknöllchen, Maut usw. 10 - 3 Änderungen (weitergehende) rund ums Freizeitfahrzeug - FI-Schalter, Trinkwasserleitungen, Reifendruckwächter, Warntafel (Spanien)
10 - 4 Sonstiges – ATC von AL-KO, Fahrgestelle u. Gewichte, Führerschein
Themen 2011 11 – 1 Normen und Rechtsvorschriften 1.1 100 km/h Wohnwagengespanne 1.2 Winterreifenpflicht, Winterreifen auf Anhängern 1.3 FI-Schalter 1.4 3. Fahrstreifen - Benutzung 1.5 Warntafel für Gespanne in Spanien 11 – 2 Bußgeld – einige Auszüge für Caravaner 11 – 3 Sonstiges – Dachlasten 11 – 4 Blitzer 11 – 5 VDE-Vorschriften für Camper 11 – 6 Überladung – Bußgeld in Europa
10 - 1 Rechtsvorschriften und Interpretationen Reifen über 6 Jahre alt können auf Gespannen weitergefahren werden, dann aber nur bis 80 km/h. Reifenalter bis 5 Jahre gilt rechtlich als neu. Also Augen auf beim Reifenkauf! Reifen an „Witterung usw.“ anpassen: Derartig schwammige und nicht eindeutige Formulierungen sind verfassungswidrig, zumal es keine Definition dafür gibt, was ein Winterreifen ist oder wie er beschaffen sein muss. Demzufolge sind Bußgelder hier nicht zulässig. Zivilrechtlich kann es bei einer eventuellen Schadensabwicklung anders aussehen. Siehe auch DCC im Internet oder hier unter Thema 11 – 1.
10 – 2 Änderungen für Autofahrer ab 2010 Das Neue Jahr hat auch für den Autofahrer einige Änderungen parat: Das Eintreiben nicht bezahlter Urlaubsknöllchen kommt. Voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2010 werden Bußgelder über 70 Euro aus dem Ausland auch in Deutschland vollstreckt. Davon können je nach Land bis zu zwei Jahre alte Strafzettel betroffen sein. Hier stichwortartig zusammengefasst, was sich für Autofahrer und Urlauber sonst noch ändert: · Verschärfung der Einfahrtverbote in verschiedene Umweltzonen (z.B. Berlin und Hannover nur noch mit grüner Plakette) ab 1. Januar 2010. · Wegfall der AU-Plakette zum 1. Januar 2010. Die Abgasuntersuchung ist künftig Bestandteil der Hauptuntersuchung. · Kennzeichenmitnahme nach Umzug wird erleichtert. · Online-Fahrzeug-Zulassung wird in einzelnen Ländern getestet. Die Pkw-Mautvignetten für Österreich, Tschechien und die Slowakische Republik werden teurer. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen brauchen keine Vignette mehr (vor erst nur Österreich), sondern zahlen eine streckenabhängige Maut, die mit Hilfe eines speziellen Erhebungsgeräts (GoBox) im Fahrzeug berechnet wird. In Österreich wird die Maut für diese Fahrzeuge zusätzlich nach ihrem Schadstoffausstoß gestaffelt. Vor einer Urlaubsfahrt
kann ich nur empfehlen, detaillierte Mautauskünfte einzuholen, speziell
für Fahrzeuge über 3,5 t, in manchen Ländern auch die Summe von PKW und
Anhängern (Wohnwagen).
10 – 3 Änderungen (weitergehende) rund ums Freizeitfahrzeug FI-Schalter ab 2012 Vorschrift für Neufahrzeuge. Trinkwasserleitungen in Freizeitfahrzeugen: In den DIN 2001 und 2004 Trinkwasserversorgungsanlagen (Trinkwasserverordnung) findet sich kein Hinweis darauf, wie die Leitungen zu verlegen bzw. zu installieren sind. Hierzu wurden in jüngster Vergangenheit irritierende oder auch einfach nur falsche Interpretationen publiziert. Reifendruckwächter und Metallventile ab 1.1.2012 Vorschrift bei Neufahrzeugen. Warntafel: In Spanien müssen auch Gespanne über 12m hinten eine Warntafel aus Aluminium anbringen (gelbes Feld mit rotem Rand). Diese Verordnung besteht schon länger, wird jetzt aber konsequent umgesetzt.
10 – 4 Sonstiges ATC AL-KO Travel Control: Zugfahrzeuge mit ESP sind Gespannen, bei denen der Anhänger mit ATC ausgerüstet ist, in der Regel deutlich in der gewünschten Stabilisierung unterlegen. Eindeutig im Nachteil sind VW Tiguan, Touareg und neuer Passat. Quelle: ADAC Mobil) Fahrgestelle und Gewichte: Auf dem Caravansalon 2010 konnte bei Wohnmobilen eine breite Tendenz zur Einhaltung der 3,5 t – Grenze zGG festgestellt werden, aus verständlichen Gründen. Dies allerdings führt je nach Ausstattung zu geringen Zuladungen. Führerschein: ab 2013 Führerschein Klasse B bis 3,5 t, neue Klasse B96 Züge bis 4,25 t – wahrscheinlich nur mit zusätzlicher Schulung.
11 – 1 Normen und Rechtsvorschriften 1.1 100 km/h Wohnwagengespanne Auch nach dem 31.12.2010 läuft die 9. AusnVO zur StVO unbefristet weiter. Allerdings gilt das nur für Gespanne, die die vorgeschriebenen Bedingungen wie schon gehabt erfüllen. 1.2 Winterreifenpflicht · Mit Inkrafttreten der Neuregelung am 04.12.2010 gilt für Autofahrer u. a.: Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte zählen zu den winterlichen Wetterverhältnissen. · Einen festgelegten Zeitraum für eine Winterreifenpflicht gibt es nicht. · Ausschließlich das FAHREN mit Winterreifen ist vorgeschrieben. Wer sein Fahrzeug mit Sommerreifen lediglich parkt, ist von der Vorschrift nicht betroffen. · Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen wie auch Ganzjahresreifen.
Bußgelder: Fahren
ohne Winterreifen bei o. g. Wetterverhältnissen 40 € Winterreifen auf Anhängern: Anhänger müssen nicht mit Winterreifen ausgerüstet sein. 1.3 FI-Schalter
Ab April 2012
Vorschrift bei Neufahrzeugen. Ebenso ist bei einer 230V‑Einspeisung vor
dem FI-Schalter kein Abzweig mehr erlaubt. 1.4 3. Fahrstreifen - Benutzung Seit 04.12.2010 gilt: Den linken von 3 Fahrstreifen dürfen Kfz über 3,5 t und alle Kfz mit Anhänger nur zum Zwecke des Linksabbiegens benutzen (ohne Längenbeschränkung). Da auf Autobahnen Linksabbiegen bekanntlich nicht möglich ist, ist damit für die genannten Fahrzeuggruppen der 3. Fahrstreifen tabu. 1.5 Warntafel für Gespanne in Spanien Noch einmal
für alle Spanienfahrer:
11 – 2 Bußgeld
11 – 3 Sonstiges
Dachgepäckträger und
Wohnwagenschutzdächer
sind gemäß StVZO Ladung.
11 – 4 Blitzer Schießbuden, Starenkästen, Fototermine oder wie Ihr sie sonst noch nennt: Hier eine Auswahl der aktuellen Modelle behördlicher „Geschwindigkeitsregulierungs- und Überwachungsmaßnahmen“ (Ein Schelm, der Böses dabei denkt). Verinnerlicht einmal diese modischen, der Umgebung angepassten Kreationen, damit Eure Urlaubskasse nicht unnötig belastet wird. Der Wermutstropfen: siehe Radarwarner unter 11 – 2. Das System beugt vor.
11 – 5 VDE-Vorschriften für Camper Dass die Praxis häufig, insbesondere im Ausland, ganz anders aussieht, ist Euch allen hinlänglich bekannt. Ohne „annähernd 50 m“ würde man häufig nicht die segensreichen Vorzüge der fossilen-atomaren-unsauberen-sauberen-alternativen-erneuerbaren Energie aus der Steckdose genießen können. Und ohne „Saft“ keine Kraft. Zur Information und eigenen Kontrolle trotzdem ein Auszug der VDE 0701-0702:
Max. Entfernung zwischen
Anschluss und Einspeisung 20 m (Entfernung zwischen Stromkasten und
Fahrzeug).
Anschlusskabellänge 25 m (+/-
2 m), 3 x 2,5 cm² flexible Gummischlauchleitung HØ7RN-F.
Anschlusskabel muss ein Stück sein, keine Verlängerungen oder
Stückelungen. Also nicht 1x15 m und 1x10 m oder vielleicht 2x25 m! Anm. d. Verf.: Aus eigener Erfahrung rate ich im Zweifelsfall zu eigenen Überspannungs-Schutzschaltern; entweder nach der Einspeisung fest im Fahrzeug installiert (z.B. Truma-Netzprotektor, nicht gerade billig) oder aber in Form eines Zwischensteckers vor der Einspeisung (aus dem Elektrohandel oder Baumarkt).
11 – 6 Überladung – Bußgeld in Europa Belgien ab € 50 Euro
Dänemark zGG bis
3,5 t je % Überldg:
zGG üb. 3,5 t je % Überldg:
Deutschland Kfz mit
Anhänger bis 2 t zGG Frankreich bis zu € 750
Großbritannien bis 10
% € 70
Italien zGG
bis 10 t: Luxemburg bis 10 % € 74 Norwegen zGG über 3,5 t je 100 kg Überldg: € 30 Österreich mehr als 2 %: € 36 bis 2180 Polen ab € 50 Portugal ab € 60
Schweden > 1
% € 220 Schweiz ab € 75 Slowakei ab € 60 Tschechien bis € 2000
* > = “mehr als” Bußgelder bei Nicht-Euro-Staaten sind ca-Angaben Quelle: Caravaning / ADAC, Stand April 2011
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