Info des Caravanreferenten             Werner Schibath
                                                                                                                                                                                          

Infos für  2010 und 2011                                                 [ Info-Stand 19.09.2011 ]

Textfeld: Für interessierte DCC-Mitglieder, nicht nur vom Landesverband Hamburg:
Für Frühjahr 2012 ist eine Werksbesichtigung bei einem Hersteller geplant. Bitte um Rückmeldung.
ws-bt@alice-dsl.net   oder  04106-674 68

 

 

 

 

 

 


 

Inhalt

 

 Themen  2010

 

10 -  1     Rechtsvorschriften und Interpretationen  rund um den Reifen

10 -  2     Änderungen für Autofahrer ab 2010  –  Urlaubsknöllchen,  Maut usw.

10 -  3      Änderungen (weitergehende) rund ums Freizeitfahrzeug  -  FI-Schalter,

                Trinkwasserleitungen,  Reifendruckwächter,  Warntafel (Spanien)

 

10 -  4     Sonstiges – ATC von AL-KO,  Fahrgestelle u. Gewichte,  Führerschein                                                                             

 

Themen  2011

11 – 1      Normen und Rechtsvorschriften

1.1     100 km/h Wohnwagengespanne

1.2     Winterreifenpflicht, Winterreifen auf Anhängern

1.3     FI-Schalter

1.4     3. Fahrstreifen - Benutzung

1.5     Warntafel für Gespanne in Spanien

11 – 2      Bußgeld – einige Auszüge für Caravaner

11 – 3      Sonstiges – Dachlasten

11 – 4      Blitzer

11 – 5      VDE-Vorschriften für Camper

11 – 6      Überladung – Bußgeld in Europa

                                                                                                                                  

 

10 - 1    Rechtsvorschriften und Interpretationen

Reifen über 6 Jahre alt können auf Gespannen weitergefahren werden, dann aber nur bis 80 km/h.

Reifenalter bis 5 Jahre gilt rechtlich als neu. Also Augen auf beim Reifenkauf!

Reifen an „Witterung usw. anpassen: Derartig schwammige und nicht eindeutige Formulierungen sind verfassungswidrig, zumal es keine Definition dafür gibt, was ein Winterreifen ist oder wie er beschaffen sein muss. Demzufolge sind Bußgelder hier nicht zulässig.  Zivilrechtlich kann es bei einer eventuellen Schadensabwicklung anders aussehen. Siehe auch DCC im Internet oder hier unter Thema 11 – 1.

 

10 – 2    Änderungen für Autofahrer ab 2010

Das Neue Jahr hat auch für den Autofahrer einige Änderungen parat: 

Das  Eintreiben nicht bezahlter Urlaubsknöllchen kommt.

Voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2010 werden Bußgelder über 70 Euro aus dem Ausland auch in Deutschland vollstreckt. Davon können je nach Land bis zu zwei Jahre alte Strafzettel betroffen sein.

Hier stichwortartig zusammengefasst, was sich für Autofahrer und Urlauber sonst noch ändert:

·        Verschärfung der Einfahrtverbote in verschiedene Umweltzonen (z.B. Berlin und Hannover nur noch mit grüner Plakette) ab 1. Januar 2010.

·        Wegfall der AU-Plakette zum 1. Januar 2010. Die Abgasuntersuchung ist künftig Bestandteil der Hauptuntersuchung.

·        Kennzeichenmitnahme nach Umzug wird erleichtert.

·        Online-Fahrzeug-Zulassung wird in einzelnen Ländern getestet.

Die Pkw-Mautvignetten für Österreich, Tschechien und die Slowakische Republik werden teurer. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen brauchen keine Vignette mehr (vor erst nur Österreich), sondern zahlen eine streckenabhängige Maut, die mit Hilfe eines speziellen Erhebungsgeräts (GoBox) im Fahrzeug berechnet wird. In Österreich wird die Maut für diese Fahrzeuge zusätzlich nach ihrem Schadstoffausstoß gestaffelt.

Vor einer Urlaubsfahrt kann ich nur empfehlen, detaillierte Mautauskünfte einzuholen, speziell für Fahrzeuge über 3,5 t, in manchen Ländern auch die Summe von PKW und Anhängern (Wohnwagen).
Ansonsten könnten Überraschungen an den Grenzen den Reiseetat empfindlich durcheinander bringen. Und eine falsche Vignette schützt nicht vor empfindlichen Strafen (bis  € 500,00) dies haben Erfahrungen von Campingfahrern bereits 2009 gezeigt. Damit wäre der Urlaub wohl vorbei.

 

10 – 3    Änderungen (weitergehende) rund ums Freizeitfahrzeug

FI-Schalter ab 2012 Vorschrift für Neufahrzeuge.

Trinkwasserleitungen in Freizeitfahrzeugen: In den DIN 2001 und 2004 Trinkwasserversorgungsanlagen (Trinkwasserverordnung) findet sich kein Hinweis darauf, wie die Leitungen zu verlegen bzw. zu installieren sind.  Hierzu wurden in jüngster Vergangenheit irritierende oder auch einfach nur falsche Interpretationen publiziert.

Reifendruckwächter und Metallventile ab 1.1.2012  Vorschrift bei Neufahrzeugen.

Warntafel:  In Spanien müssen auch Gespanne über 12m hinten eine Warntafel aus Aluminium anbringen (gelbes Feld mit rotem Rand). Diese Verordnung besteht schon länger, wird jetzt aber konsequent umgesetzt.

 

10 – 4    Sonstiges    

ATC  AL-KO Travel Control:   Zugfahrzeuge mit ESP sind Gespannen, bei denen der Anhänger mit ATC ausgerüstet ist, in der Regel deutlich in der gewünschten Stabilisierung unterlegen. Eindeutig im Nachteil sind VW Tiguan, Touareg und neuer Passat.  Quelle: ADAC Mobil)

Fahrgestelle und Gewichte:   Auf dem Caravansalon 2010 konnte bei Wohnmobilen  eine breite Tendenz zur Einhaltung der 3,5 t – Grenze zGG festgestellt werden, aus verständlichen Gründen. Dies allerdings führt je nach Ausstattung zu geringen Zuladungen.

Führerschein:   ab 2013 Führerschein Klasse B bis 3,5 t,  neue Klasse B96 Züge bis 4,25 t – wahrscheinlich nur mit zusätzlicher Schulung.

 

11 – 1    Normen und Rechtsvorschriften

1.1     100 km/h Wohnwagengespanne

Auch nach dem 31.12.2010 läuft die 9. AusnVO zur StVO unbefristet weiter. Allerdings gilt das nur für Gespanne, die die vorgeschriebenen Bedingungen wie schon gehabt erfüllen.

1.2     Winterreifenpflicht

·       Mit Inkrafttreten der Neuregelung am 04.12.2010 gilt für Autofahrer u. a.: Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte zählen zu den winterlichen Wetterverhältnissen.

·       Einen festgelegten Zeitraum für eine Winterreifenpflicht gibt es nicht.

·       Ausschließlich das FAHREN mit Winterreifen ist vorgeschrieben. Wer sein Fahrzeug mit Sommerreifen lediglich parkt, ist von der Vorschrift nicht betroffen.

·       Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen wie auch Ganzjahresreifen.

Bußgelder:    Fahren ohne Winterreifen bei o. g. Wetterverhältnissen 40 €
                    Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 80 € plus 1 Punkt.

Winterreifen auf Anhängern:   Anhänger müssen nicht mit Winterreifen ausgerüstet sein.

1.3     FI-Schalter

Ab April 2012 Vorschrift bei Neufahrzeugen. Ebenso ist bei einer 230V‑Einspeisung vor dem FI-Schalter kein Abzweig mehr erlaubt.
(Ich weiß, die Praxis sieht anders aus, siehe Kabeltrommel. Anm. d. Verf.).

1.4     3. Fahrstreifen - Benutzung

Seit 04.12.2010 gilt:  Den linken von 3 Fahrstreifen dürfen Kfz über 3,5 t und alle Kfz mit Anhänger nur zum Zwecke des Linksabbiegens benutzen (ohne Längenbeschränkung).

Da auf Autobahnen Linksabbiegen bekanntlich nicht möglich ist, ist damit für die genannten Fahrzeuggruppen der 3. Fahrstreifen tabu.

1.5     Warntafel für Gespanne in Spanien

Noch einmal für alle Spanienfahrer:
In Spanien müssen auch Gespanne über 12m hinten eine Warntafel aus Aluminium anbringen (gelbes Feld mit rotem Rand). Diese Verordnung besteht schon länger, wird jetzt aber konsequent umgesetzt und geahndet.

 

11 – 2    Bußgeld

  • Geschwindigkeit:  Kfz mit Anhänger bei Überschreitung von 15 km/h Bußgeld + Punkt.
  • Stützlast Über- oder Unterschreitung von mehr als 50%:  Bußgeld 40,- Euro.
  • Radarwarner in Navi-Geräten § 23 Abs. 1b StVO:   75,- Euro + 4 Punkte.
  • Fahren ohne Winterreifen bei definierten Verhältnissen (siehe 11-1.2)
    € 40.-, mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer € 80,-  + 1 Punkt.

 

11 – 3    Sonstiges

Dachgepäckträger und Wohnwagenschutzdächer sind gemäß StVZO Ladung.
Eine ABE ist nicht zwingend erforderlich, aber im Einzelfall sinnvoll.

 

11 – 4    Blitzer

Schießbuden, Starenkästen, Fototermine oder wie Ihr sie sonst noch nennt: Hier eine Auswahl der aktuellen Modelle behördlicher „Geschwindigkeitsregulierungs- und Überwachungsmaßnahmen“ (Ein Schelm, der Böses dabei denkt).

Verinnerlicht einmal diese modischen, der Umgebung angepassten Kreationen, damit Eure Urlaubskasse nicht unnötig belastet wird.

Der Wermutstropfen: siehe Radarwarner unter 11 – 2. Das System beugt vor.

                                                        

                                            

       

 

11 – 5    VDE-Vorschriften für Camper

Dass die Praxis häufig, insbesondere im Ausland, ganz anders aussieht, ist Euch allen hinlänglich bekannt. Ohne „annähernd 50 m“ würde man häufig nicht die segensreichen Vorzüge der fossilen-atomaren-unsauberen-sauberen-alternativen-erneuerbaren Energie aus der Steckdose genießen können. Und ohne „Saft“ keine Kraft.

Zur Information und eigenen Kontrolle trotzdem ein Auszug der VDE 0701-0702:

Max. Entfernung zwischen Anschluss und Einspeisung 20 m (Entfernung zwischen Stromkasten und Fahrzeug).
An den Anschlüssen (Stromkasten) Überstromschutz und FI-Schalter erforderlich.
Dies sind natürlich Obliegenheiten des Campingplatzes.

Anschlusskabellänge 25 m (+/- 2 m),  3 x 2,5 cm² flexible Gummischlauchleitung HØ7RN-F. Anschlusskabel muss ein Stück sein, keine Verlängerungen oder Stückelungen. Also nicht 1x15 m und 1x10 m oder vielleicht 2x25 m!
Und dies sind Deine/unsere Angelegenheiten. Alles klar?!
Wie schon erwähnt, nur zur Info. Auf das Euch nicht das Licht ausbleibt.

Anm. d. Verf.: Aus eigener Erfahrung rate ich im Zweifelsfall zu eigenen Überspannungs-Schutzschaltern; entweder nach der Einspeisung fest im Fahrzeug installiert (z.B. Truma-Netzprotektor, nicht gerade billig) oder aber in Form eines Zwischensteckers vor der Einspeisung (aus dem Elektrohandel oder Baumarkt).

 

11 – 6    Überladung – Bußgeld in Europa

Belgien               ab € 50 Euro

Dänemark           zGG bis 3,5 t je % Überldg:
                              Fahrer  € 1,35
                              Halter   € 3,35

                           zGG üb. 3,5 t je % Überldg:
                              Fahrer  € 3,40
                              Halter   € 33,50

Deutschland       Kfz mit Anhänger bis 2 t zGG
                           >   5 %         € 10  *
                           > 10 %         € 30
                           > 15 %         € 35
                           > 20 %         € 50 + 3 Pkt
                           > 25 %         € 75 + 3 Pkt
                           > 30 %         € 125 + 3 Pkt

Frankreich          bis zu € 750

Großbritannien   bis 10 %      € 70
                           > 10 %         € 135
                           > 15 %         € 225

Italien                  zGG bis 10 t:
                           >   5 %         € 40 – 160
                           > 10 %         € 80 – 320
                           > 20 %         € 160 – 640
                           > 30 %         € 400 – 1600

Luxemburg         bis 10 %      € 74

Norwegen           zGG über 3,5 t je 100 kg Überldg:  € 30

Österreich          mehr als 2 %:   € 36 bis 2180

Polen                  ab  € 50

Portugal              ab  € 60

Schweden          >   1 %         € 220
                           > 20 %         € 280
                           > 30 %         € 335
                           > 40 %         € 445

Schweiz              ab  € 75

Slowakei             ab  € 60

Tschechien        bis  € 2000

 

*    > = “mehr als”

Bußgelder bei Nicht-Euro-Staaten sind ca-Angaben

Quelle: Caravaning / ADAC,  Stand April 2011